Für sie sei der Beschuldigte eigentlich schon eine Zeit lang ihr Ex-Freund und sie hätten sich darauf geeinigt, dass sie noch zusammenwohnten. Aber weil es ihn wohl störe, dass sie oft auswärts schlafe, behandle er sie trotzdem wie seine Freundin. Damit meine sie, dass er sie immer frage, wo sie gewesen sei, und sie wieder «abgeschlagen» und beschimpft habe. Das heisse für sie, dass sie für ihn wohl immer noch seine Freundin sei (pag. 501 Z. 145 ff.). Wenn es zu den Vorfällen gekommen sei, dann sei es zu Hause gewesen (pag. 776 Z. 203). Der Beschuldigte sagte in allgemeiner Weise aus, dass sie «manchmal einfach zusammen Probleme» hätten (pag. 23 Z. 183).