bezogen auf je einen spezifischen Vorfall: Abort und gebrochene Rippe). Da es regelmässig und über die Zeit von mehreren Monaten immer wieder zu Gewalthandlungen gekommen sein soll, ist nicht zu erwarten, dass D.________ jeweils noch Datum, Zeit und den genauen Ablauf der einzelnen Handlungen angeben kann. Aufgrund der Beschreibung in der Anklageschrift ist für den Beschuldigten aber ersichtlich, welches Verhalten ihm zum Vorwurf gemacht wird. Diese Vorwürfe sind in sachlicher und örtlicher Hinsicht umschrieben (insbesondere abgegrenzt durch den Umzug von F.________ nach E.____