Der Zeitraum ist auf eine bestimmte Dauer einzugrenzen. Insbesondere bei Familiendelikten kann nicht erwartet werden, dass über jeden einzelnen Vorfall Buch geführt wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_441/2013 vom 4. November 2013 E. 3.2 mit Hinweisen). Die beiden kritisierten Ziffern der (geänderten) Anklageschrift stehen im Einklang mit dieser Rechtsprechung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, gegenüber D.________ im Rahmen ihrer Beziehung über mehrere Monate Gewalt ausgeübt zu haben, wobei es immer wieder zu gleichartigen oder zumindest ähnlichen Vorfällen gekommen sein soll.