D.________ soll durch die Gewaltanwendungen des Beschuldigten verschiedene Verletzungen erlitten haben, u.a. ein blau gefärbtes Hämatom an der linken Gesichtshälfte, eine Prellung am Oberarm und Schmerzen am Fuss. Überdies soll sie im Januar 2020 ihr ungeborenes Kind verloren haben (AKS-Änderung Ziff. 3.1).