12. Vorfälle vom 1. August 2019 bis 13. Juni 2020 in F.________ und E.________ 12.1 Angeklagter Sachverhalt Die Vorinstanz hat die angeklagten Sachverhalte zutreffend wie folgt wiedergegeben (pag. 1308 f., S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er in der Zeit vom ca. 01.08.2019 bis ca. 31.03.2020 in F.________, mehrfach gewalttätig gegenüber D.________ geworden sei und dabei verschiedene Gegenstände, insbesondere eine Eisenstange sowie einen Schraubenzieher, nach D.________ geworfen haben soll. Ausserdem soll er mit einer Schere in die Hände von D.________ geschnitten haben.