, S. 29 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Als Grundlage für die rechtliche Beurteilung des Tatbestands im Zusammenhang mit Strangulationen ist das von der Vorinstanz zitierte Urteil des Bundesgerichts 6B_1258/2020 vom 12. November 2021 E. 1.4 heranzuziehen (Hervorhebungen durch die Kammer):