Im Rahmen dieses nächtlichen Angriffs hat der Beschuldigte D.________ ausserdem gewürgt, so dass sie das Bewusstsein verloren, einen geröteten Rachen, eine leichte Druckdolenz im Bereich der rechten Halsmuskulatur sowie Schluckstörungen aufgrund der Strangulation davongetragen hat. 11.3 Rechtliche Würdigung 11.3.1 Einfache Körperverletzung In Bezug auf den Sachverhalt gemäss Ziff. I.1. der geänderten Anklageschrift kann aufgrund des Verschlechterungsverbots nur noch die einfache Körperverletzung geprüft werden.