Es ging darum, ihre Verletzungen zu behandeln, wofür die Ärztinnen und Ärzte darauf angewiesen waren, zu wissen, wie diese entstanden sind. Es ist kein Grund ersichtlich, warum D.________ bei dieser Untersuchung ein Würgen hätte erfinden sollen, insbesondere, wenn sie dies dann in den Einvernahmen nicht wiederholte. Die Schilderung einer Strangulation steht sodann im Einklang mit dem leicht geröteten Rachen ohne Hinweis auf einen Infekt, den Schluckstörungen sowie der leichten Druckdolenz am Hals, die bei der Untersuchung festgestellt wurden. Würgemerkmale am Hals oder Stauungsblutungen im Gesicht wurden zwar nicht festgestellt.