Einen Hang zu Übertreibungen ist ihren Aussagen nicht zu entnehmen. Vielmehr geht aus diesen hervor, wie sie sich grosse Sorgen um ihre Tochter machte und ebenfalls Angst vor dem Beschuldigten hatte (pag. 780 Z. 6 ff. und 789 Z. 340 ff.). Wie bereits festgestellt, suchte D.________ des Öfteren bei ihrer Mutter Zuflucht und erzählte dieser zumindest teilweise, was sie mit dem Beschuldigten erlebte. Gleichzeitigt schämte sie sich gegenüber ihrer Mutter, wenn sie es nicht schaffte, sich vom Beschuldigten zu distanzieren (siehe Ziff. 10.5.4 oben). Ihre Schilderungen erfolgten demnach im Vertrauen und nicht im Hinblick auf ein allfälliges Strafverfahren.