23 gen. Dann habe er ihre Kleider runtergerissen und sie liegengelassen. Sie sei dann wohl einen Moment weggetreten gewesen (pag. 785 Z. 185 ff.). Auch wenn die Mutter von D.________ bloss eine Zeugin vom Hörensagen ist, sind ihre Aussagen als Beweismittel zu berücksichtigen und runden das Bild ab (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1403/2021 vom 9. Juni 2022 E. 2.4). Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer ihre Aussagen als glaubhaft (pag. 1296 f., S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Einen Hang zu Übertreibungen ist ihren Aussagen nicht zu entnehmen.