Dieser habe sie stranguliert. Sie sei kurz bewusstlos geworden, dann auf die Hände und Knie gefallen. Er habe sie dann direkt mit dem Knie ins rechte Auge und Nase geschlagen (pag. 567). Dieser Arztbericht ist entgegen dem Einwand der Verteidigung verwertbar, auch wenn sich die Dokumente auf der beigelegten Patienten-CD nicht öffnen lassen. Die Angaben im Bericht sind auch ohne die weiteren Informationen auf der CD verständlich und nachvollziehbar.