Gegenüber den eintreffenden Polizisten gab D.________ (Atemalkohol 0.23 mg/l und positives Resultat auf Kokain und THC) wiederholt spontan an, dass sie von ihrem Ex-Lebenspartner geschlagen worden sei bzw. ihr die Verletzungen durch den Beschuldigten zugefügt worden seien (pag. 573 f.). Im Anschluss an diesen Vorfall wurde für die Dauer von 20 Tagen eine Fernhalteverfügung gegen den Beschuldigten erlassen (pag. 576 f.). Auf den Fotos von D.________ sind Verletzungen am Kopf (rechtes Auge geschwollen und blutunterlaufen sowie Hautabschürfung vorne am Haaransatz) und am rechten Arm (Blutergüsse) sichtbar. Die Hosen sind blutverschmiert (pag. 587 ff.).