20 der Beschuldigte aus, dass es zwischen ihm und D.________ vorgängig zu einem Streit gekommen sei, nannte jedoch keine Details. Der Beschuldigte trug ein Mobiltelefon, ein Ladekabel, eine Identitätskarte und einen Pullover von D.________ auf sich (pag. 573). Es war sodann nicht D.________, welche der Polizei den Vorfall meldete, sondern ein Herr P.________. Dieser meldete der Polizei, dass eine Frau von ihrem Ex- Lebenspartner zusammengeschlagen worden sei. Gegenüber den eintreffenden Polizisten gab D.____