_ habe durch die Gewalteinwirkung des Beschuldigten nebst zahlreichen Bagatellverletzungen am ganzen Körper insbesondere ein Gesichtstrauma, eine starke Schwellung am rechten Auge mit einem Hyposphagma, Rötungen am rechten Arm und ein Hämatom an der rechten Hand erlitten. Durch die Attacke von hinten und den Kniestoss gegen den Kopf der durch den nächtlichen Angriff überraschten und in ihren Abwehrmöglichkeiten entsprechend eingeschränkten D.________ habe der Beschuldigte zumindest in Kauf genommen, ein wichtiges Organ von D.___