auf der Strasse unvermittelt von hinten angegriffen, auf sie eingeschlagen und sie anschliessend zu Boden gerissen, ihren Kopf nach unten gezogen und sein Knie in ihr Gesicht gestossen. D.________ habe durch die Gewalteinwirkung des Beschuldigten nebst zahlreichen Bagatellverletzungen am ganzen Körper insbesondere ein Gesichtstrauma, eine starke Schwellung am rechten Auge mit einem Hyposphagma, Rötungen am rechten Arm und ein Hämatom an der rechten Hand erlitten.