19 11. Vorfall vom 15. August 2020 in E.________ 11.1 Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten werden gemäss Ziff. I.1. und I.2. der geänderten Anklageschrift vom 14. Juni 2022 folgende Sachverhalte zur Last gelegt (nicht mehr zu beurteilender Vorwurf in kursiv): Der Beschuldigte habe D.________ am 15. August 2020, ca. 03:45 Uhr, in E.________ auf der Strasse unvermittelt von hinten angegriffen, auf sie eingeschlagen und sie anschliessend zu Boden gerissen, ihren Kopf nach unten gezogen und sein Knie in ihr Gesicht gestossen.