__ passen stimmig in dieses Bild. Vor dem Hintergrund, dass sie bis und mit der letzten Einvernahme immer wieder Bereitschaft zeigte, es weiterhin mit dem Beschuldigten zu versuchen, lassen sich ihre bisweilen relativierenden Aussagen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft ohne weiteres als Versuch einordnen, den Beschuldigten vor den Strafverfolgungsbehörden in Schutz zu nehmen, weil sie diesen trotz des Vorgefallenen immer noch gernhatte. Dies wiederspiegelt sich auch in der Tatsache, dass D.________ nur einmal von sich aus zur Polizei ging. Bei den restlichen Vorfällen wurde die Polizei von Drittpersonen avisiert.