_ geschlagen, das ist korrekt»). Anders als vom Beschuldigten mehrfach vorgebracht, ist jedoch ausgeschlossen, dass diese Gewaltanwendung auf eine spezifische Konstellation mit D.________ zurückzuführen oder gar deren Schuld ist: Der Beschuldigte wurde bereits gegenüber seiner früheren Ehefrau tätlich. Er schlug den Strafkläger (siehe Ziff. 12 unten) und auch während seiner Zeit in Haft kam es zu tätlichen Konflikten mit anderen Gefängnisinsassen (pag. 1244, pag. 1565 f. und pag. 1577 f.). Diese