Ihr Umfeld hat dies miterlebt, ihre Schilderungen gehört und Verletzungen beobachtet. Diese Schilderungen fügen sich stimmig in das Bild, das aufgrund der Anzeigerapporte, der medizinischen Berichte und der Fotodokumentationen entsteht. Der Beschuldigte bestreitet denn auch grundsätzlich nicht, dass es in seiner Beziehung zu D.________ zu tätlichen Auseinandersetzungen kam, resp. dass er sie schlug (pag. 645 Z. 58: «Ich habe D.________ geschlagen, das ist korrekt»).