Aus den aktenkundigen Polizeiberichten geht hervor, dass die Polizei mehrfach wegen häuslicher Gewalt an das Domizil von D.________ und dem Beschuldigten ausrücken musste. Auch die Mutter von D.________, ein Kollege sowie ein ehemaliger Nachbar, mithin verschiedene Personen aus dem Umfeld von D.________, bestätigten glaubhaft, dass der Beschuldigte gegenüber D.________ wiederholt gewalttätig wurde. Ihr Umfeld hat dies miterlebt, ihre Schilderungen gehört und Verletzungen beobachtet.