So erkundigte sie sich zu Beginn der Einvernahme, ob der Beschuldigte erfahre, was sie sage, und sie doch gewisse Bedenken habe, belastende Aussagen zu machen, sie habe noch kleinere Kinder und ein trautes Heim. Es sei schwierig, eigentlich wolle sie helfen und «auf der anderen Seite...» (pag. 780 Z. 6 ff.). Gleichzeitig gehen aus ihren Aussagen nachvollziehbar die Verzweiflung von M.________ angesichts der Lage ihrer Tochter und ihre eigene Angst vor dem Beschuldigten hervor.