16 ändern – ob wahr oder nicht – nichts an der Strafbarkeit physischer und psychischer Gewaltanwendung. Seine umfangreichen Schuldzuweisungen an andere Personen stehen denn auch im Widerspruch zu seiner mehrfach demonstrierten Gewaltbereitschaft sowie zur Tatsache, dass er nach den dokumentierten Vorfällen im Gegensatz zu den anderen Beteiligten jeweils keine bzw. keine nennenswerten Verletzungen davontrug. 10.5.4 Aussagen von M.________ Die Aussagen der Mutter von D.__