manchmal besser sei, nichts zu sagen, weil es umso schlimmer für sie werde, je mehr sie sage, und in denen sie darum bat, den Beschuldigten «zu ihrem Schutz» darauf hinzuweisen, dass nicht sie die Polizei verständigt habe (pag. 696 Z. 63 ff.). Auch ihre Bitte, sie über eine Haftentlassung des Beschuldigten zu informieren, damit sie ihm nicht versehentlich die Tür öffne, macht ihre Angst deutlich spürbar