14 schildert, worauf auch die dokumentierten Verletzungen, die Aussagen ihrer Mutter und die Aussagen der weiteren befragten Personen hinweisen. Soweit sie sich in Widersprüche verstrickte und nicht die Wahrheit sagte, erfolgte dies offensichtlich aus Scham, wieder mit dem Beschuldigten zusammenzuwohnen (falscher Tatort angegeben), oder in der Absicht, den Beschuldigten zu entlasten. Widersprüche und/oder Unstimmigkeiten in ihren Aussagen, die darauf schliessen liessen, dass sie den Beschuldigten zu Unrecht belasten wollte, sind demgegenüber nicht erkennbar.