1137 Z. 42 ff.). Ihr Verhalten gegenüber der Polizei schwankte demnach zwischen dem Bedürfnis, sich gegen die erlebte Gewalt zu wehren und sich zum eigenen Schutz vom Beschuldigten zu distanzieren sowie ihrer Loyalität zum Beschuldigten. Diese Ambivalenz zeigte sich nicht nur in ihrem Verhalten, sondern auch im Inhalt ihrer Aussagen. Diese sind mit wenigen Ausnahmen zurückhaltend und beschönigend ausgefallen. So versuchte sie, den Beschuldigten nicht über Gebühr zu belasten, nahm ihn über weite Strecken sogar in Schutz und schob sich teilweise selbst die Schuld für die wiederholten Eskalationen zu.