___ und dem Beschuldigten verschiedenste Verletzungen von D.________ dokumentiert, die auf wiederholte häusliche Gewalt des Beschuldigten gegenüber D.________ schliessen lassen. Sodann finden sich in den medizinischen Berichten Angaben von D.________, wie es zu den Verletzungen gekommen sein soll. Die Angaben decken sich mit ihren Aussagen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, sind aber – wie die Vorinstanz zutreffend konstatierte – weniger beschönigend ausgefallen. Offenbar war D.________ gegenüber dem medizinischen Personal weniger darauf bedacht, den Beschuldigten in Schutz zu nehmen (siehe sogleich Ziff.