10.5 Allgemeine Erwägungen Die Verteidigung argumentierte in grundsätzlicher Weise, die Aussagen von D.________ seien das einzige Beweismittel, ihre Aussagen seien jedoch unglaubhaft. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, stützen sich die Vorwürfe gegen den Beschuldigten jedoch nebst den (weitgehend glaubhaften) Aussagen von D.________ auf diverse weitere Beweismittel wie die Aussagen des Beschuldigten, Schilderungen von Drittpersonen, dokumentierte Polizeieinsätze, Fotodokumentationen und medizinische Berichte. 10.5.1 Anzeigerapporte, Fotodokumentationen und medizinische Berichte