sexuelle Integrität verurteilt wurde, gegen sie eine Strafe oder eine Massnahme angeordnet wurde und sich die strafbare Handlung gegen ein Opfer nach Art. 55a Abs. 1 Bst. a StGB (Ehegatte; eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner; hetero- oder homosexuelle Lebenspartner) richtete. Der Beschuldigte wurde mit Urteil der Staatsanwaltschaft F.________ vom 18. Februar 2013 u.a. rechtskräftig verurteilt wegen Tätlichkeiten und Drohung zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau (pag. 1581). Eine Sistierung des Verfahrens ist somit ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist die Desinteressenserklärung von D._____