und zeigen lediglich auf, wie konfliktbelastet ihre Beziehung war. Nach jeder Auseinandersetzung kamen sie innert kürzester Zeit wieder zusammen. Gerade schwierige Beziehungskonstellationen, in denen es den Beteiligten nicht gelingt, sich dauerhaft aus einer konfliktbeladenen Partnerschaft zu lösen, müssen von der Strafverfolgung von Amtes wegen erfasst sein, erfolgte diese Gesetzgebung doch vor dem Hintergrund, der speziellen Täter-Opfer-Beziehungen im Bereich der häuslichen Gewalt Rechnung zu tragen, und zielt damit bewusst auf Konstellationen wie die Vorliegende ab.