10.2 Strafverfolgung von Amtes wegen Bei den Antragsdelikten der einfachen Körperverletzung, der Tätlichkeiten und der Drohung wird der Täter von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Taten wiederholt an seinem hetero- oder homosexuellen Lebenspartner begeht, sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt führen und die Tat während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 6, Art. 126 Abs. 2 Bst. c und Art. 180 Abs. 2 Bst. b StGB). D.________ hat auf das Stellen von Strafanträgen verzichtet resp. gestellte Strafanträge zurückgezogen.