__ Nachbarn waren. Die beiden gingen eine Beziehung ein, wobei sie zunächst eine gemeinsame Wohnung in F.________ bezogen, danach in E.________ und in G.________ wohnten (pag. 505, Z. 25 ff.; pag. 513 f., Z. 236 ff.). Die Beziehung war von zahlreichen Auseinandersetzungen geprägt. Im Rahmen dessen kam es zu verschiedenen Vorfällen, welche den primären Gegenstand der Anklageschrift vom 08.10.2021 bzw. der Änderung der Anklageschrift vom 14.06.2022 bilden.