8 10. Anklagepunkte zum Nachteil von D.________ 10.1 Ausgangslage Die Vorinstanz hat die Ausgangslage zutreffend wie folgt gewürdigt (pag. 1283, S. 8 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte reiste im Jahr 2007 in die Schweiz ein, wo er am .________ K.________ heiratete. Die Ehe wurde am .________ geschieden (pag. 836). Der Beschuldigte und D.________ lernten sich ca. im Jahr 2019 kennen, als sie in L.________ Nachbarn waren.