5. der Widerhandlung gegen das Ausländer-und lntegrationsgesetz, begangen in der Zeit vom 31. März 2020 und dem 2. Februar 2021 in E.________ und anderswo durch Nichtrechtzeitiges Verlängern seines Ausländerausweises C (AKS-Änderung Ziff. 6). III. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft von 700 Tagen; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 350.00 (Ersatzfreiheitstrafe von 4 Tagen);