Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 15. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain und Marihuana (AKS-Änderung Ziff. 5); 6 II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Gefährdung des Lebens, begangen am 15. August 2020 in E.________ z.N. von D.________ (AKS-Änderung Ziff. 2);