15. In Abweichung von Ziffer II.4. des angefochtenen Urteils seien die Kosten des Verfahrens vollumfänglich dem Staat aufzuerlegen. Im Umfang der eingereichten Kostennoten der amtlichen Verteidigung sei auf eine Rückforderung bei A.________ durch den Staat zu verzichten. 7.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 1648 f.; Hervorhebungen im Original): I.