Ein entsprechendes Zeugnis wurde dem Obergericht um 11:47 Uhr übermittelt (pag. 1597 f.). Im Verlaufe des Vormittags wurde die Kammer darüber informiert, der Beschuldigte habe angekündigt, er werde am Nachmittag nicht in das Transportauto einsteigen. Der Verfahrensleiter informierte den Beschuldigten daraufhin mit einem direkten Faxschreiben über allfällige Säumnisfolgen (pag. 1587). In der Folge erschien der Beschuldigte pünktlich zur Wiedereröffnung der Verhandlung um 13:30 Uhr. Aufgrund dieser Verzögerung wurde die mündliche Urteilseröffnung auf den 23. Juni 2023 verschoben.