5. Berufungsverhandlung Am Vorabend der Berufungsverhandlung wurde der Strafkanzlei des Obergerichts durch das Regionalgefängnis I.________ mitgeteilt, der Beschuldigte fühle sich nicht gut. Das Regionalgefängnis wurde darauf hingewiesen, dass es für eine allfällige Absetzung der Verhandlung ein ärztliches Zeugnis der Verhandlungsunfähigkeit brauche. Am Tag der Berufungsverhandlung war es dem aufgebotenen Transportdienst nicht möglich, den Beschuldigten an die Berufungsverhandlung zu