4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug, je ein aktueller Führungsbericht bei den Regionalgefängnissen I.________ und J.________ sowie ein ergänzender Bericht hinsichtlich der Prüfung einer strafrechtlichen Landesverweisung beim Migrationsamt des Kantons F.________ eingeholt (pag. 1558 ff., pag. 1565 f., pag. 1577 ff.). An der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut einvernommen (pag. 1611 ff.). Die als Zeugin vorgeladene D.________ und der Strafkläger erschienen nicht zur Berufungsverhandlung.