2. [Nachzahlungspflicht des Beschuldigten betreffend die bereits ausbezahlte Entschädigung an den früheren Verteidiger Rechtsanwalt H.________] IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 3 Monate bis am 15.09.2022 bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). Begründung: vgl. separates Dokument. 2. Von A.________ ist ein DNA-Profil zu erstellen (Art. 257 und 260 Abs. 2 StPO).