3. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 22'775.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 25'087.15, insgesamt bestimmt auf CHF 47'862.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 23'264.00). [Tabellarische Zusammenstellung der Verfahrenskosten] III. 1. [Festsetzung der amtlichen Entschädigung der Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________]