13. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen. 43 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 13. Mai 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 27. Januar 2021 in C.________ als Lenker eines Lieferwagens durch Nichttragen der Sicherheitsgurte, schuldig erklärt wurde (Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 57 Abs. 5 Bst. a SVG und Art. 3a VRV); und