Auch die Kammer erachtet eine Verbindungsbusse als angezeigt. Die Beschuldigte wird daher nebst einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 70.00 zu einer Verbindungsbusse von CHF 840.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen im Falle schuldhafter Nichtbezahlung, verurteilt.