9. Konkrete Strafzumessung 2.1 Objektive und subjektive Tatschwere (objektive und subjektive Tatkomponenten) der groben Verkehrsregelverletzung Die VBRS-Richtlinien sehen für die grobe Verkehrsregelverletzung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten vor (S. 7 der VBRS Richtlinien, Stand 01.01.2021). Der Beschuldigte fuhr die sich auf dem Fussgängerstreifen befindende Fussgängerin an, wodurch diese eine Trümmerfraktur am linken Fuss, diverse Prellungen und Rippenquetschungen erlitt sowie einen angeknacksten Brustwirbel und einen gelockerten Zahn davontrug. Die Trümmerfraktur musste zudem operiert werden. Es blieb