digte mit der sich auf dem Fussgängerstreifen befindenden Fussgängerin kollidierte und diese am linken Fuss eine Trümmerfraktur sowie diverse Prellungen, Rippenquetschungen und einen angeknacksten Brustwirbel erlitt, verursachte er eine konkrete Gefahr. Ein geringer Intensitätsgrad der Gefährdung ist vorliegend nicht gege-