Jeder Verkehrsteilnehmer muss sodann mit der Gefahr rechnen, dass es bei einer schneebedeckten Strasse und Schneefall zu einer Bremsverzögerung kommt und sich der Situation entsprechend anpassen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6P.169/2004, 6S.443/2004 vom 9. März 2005 E. 5.1). Wer wie der Beschuldigte trotz Schneefalls und schneebedeckter Strasse bei Erblicken einer Fussgängerin am Fussgängerstreifen die Fahrgeschwindigkeit seines Lieferwagens mit