1. Erwägungen der Vorinstanz Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental- Oberaargau, vom 1. Juli 2021 wurde das Verhalten des Beschuldigten (Nichttragen Sicherheitsgurt und nicht an die Strassenverhältnisse angepasste Geschwindigkeit sowie Missachtung Vortrittsrechts der Fussgängerin und deren Anfahren) als mehrfache einfache Verkehrsregelverletzung taxiert (pag. 78 f.).