Während des Ausweichmanövers fuhr der Beschuldigte in zwei Steine, die sich am rechten Trottoirrand befanden. Die Fussgängerin erlitt durch den Auffahrunfall am linken Fuss eine Trümmerfraktur, die operiert werden musste. Weiter hatte sie diverse Prellungen, einen angeknacksten Brustwirbel, Rippenquetschungen und einen Zahn locker. Ihre Brille wurde zudem beschädigt. Der Beschuldigte betreute die Fussgängerin bis zum Eintreffen der Ambulanz. Durch den Unfall brach die Vorderachse des Lieferwagens des Beschuldigten und die Front wurde eingedrückt.