Da der Beschuldigte bemerkte, dass es ihm nicht mehr ausreichen würde, rechtzeitig vor der Fussgängerin anzuhalten, lenkte er sein Fahrzeug nach rechts. Er streifte den Kopf der Fussgängerin mit dem linken Seitenspiegel seines Lieferwagens und streifte sie ebenfalls mit seiner linken Frontpartie. Der Kollisionsbereich befand sich beim zweitletzten Fussgängerstreifen (ca. 6 m, nachdem die Fussgängerin den Fussgängerstreifen betreten hatte). Während des Ausweichmanövers fuhr der Beschuldigte in zwei Steine, die sich am rechten Trottoirrand befanden.