Der Beschuldigte war mit seinem Fahrzeug vor Einleitung des Brems- und Ausweichmanövers mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterwegs. Als die Fussgängerin den Fussgängerstreifen betreten hatte (0.5 m vom Strassenrand entfernt), reagierte der Beschuldigte und machte eine Vollbremsung, wobei es wegen der schneebedeckten Strasse zu einer Bremsverzögerung von 2-3 m/s2 kam. Da der Beschuldigte bemerkte, dass es ihm nicht mehr ausreichen würde, rechtzeitig vor der Fussgängerin anzuhalten, lenkte er sein Fahrzeug nach rechts.