__ einen Lieferwagen mit Anhänger. Der Beschuldigte trug während seiner Fahrt keinen Sicherheitsgurt. Zu diesem Zeitpunkt war die Aussentemperatur -2°Celsius und es hatte zu schneien begonnen. Aufgrund dessen waren die Strassen schneebedeckt, jedoch nicht vereist. Die Fussgängerin stand am Fussgängerstreifen auf Höhe der Verzweigung O.________ und wollte den Fussgängerstreifen von links nach rechts überqueren. Da es schneite, hatte sie die Kapuze ihrer Jacke an. Vor dem Überqueren hielt sie am Strassenrand an und schaute nach links, indem sie den Oberkörper nach links drehte. Ein von links herannahendes Fahrzeug liess sie durchfahren.